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   SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15   

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https://dejure.org/2015,22517
SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15 (https://dejure.org/2015,22517)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15 (https://dejure.org/2015,22517)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2015 - S 1 SO 1225/15 (https://dejure.org/2015,22517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - eheähnliche Gemeinschaft - Getrenntleben - Unterbringung im Pflegeheim - Trennungswille - Verweigerung der Übernahme ungedeckter Heimkosten durch den in der Wohnung verbleibenden Partner - kein fiktiver ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme ungedeckter Heimkosten des in der Wohnung verbleibenden Partners aus Mitteln der Hilfe zur Pflege

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 Abs 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12, § 20 S 1 SGB 12, § 90 Abs 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - eheähnliche Gemeinschaft - Getrenntleben - Unterbringung im Pflegeheim - Trennungswille - Verweigerung der Übernahme ungedeckter Heimkosten durch den in der Wohnung verbleibenden Partner - kein fiktiver ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Auflösung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft allein durch Aufnahme eines Partners in ein Pflegeheim und bloßer Weigerung des anderen Partners, die ungedeckten Heimkosten aus seinem Vermögen zu begleichen.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weigerung zur Übernahme der ungedeckten Heimkosten rechtfertigt Annahme der Auflösung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auflösung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft allein durch Aufnahme eines Partners in ein Pflegeheim und bloßer Weigerung des anderen Partners, die ungedeckten Heimkosten aus seinem Vermögen zu begleichen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Getrenntleben durch dauerhafte Unterbringung eines Lebenspartners im Pflegeheim

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 790
  • FamRZ 2016, 415
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 87, 234 ff.) ist eine eheähnliche Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, mithin über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.

    b) Allein die Weigerung des M., die ungedeckten Pflegeheimkosten aus seinem Sparvermögen von 16.507,34 EUR (vgl. insoweit die Auskunft der X-bank B. eG vom 22.08.2014) zu bestreiten, führt ebenfalls nicht zur Aufhebung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft zwischen der Klägerin und M. Hinsichtlich der Beendigung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hat zwar bereits das BVerfG darauf hingewiesen, dass eine solche jederzeit ohne ein rechtlich geregeltes Verfahren wieder beendet werden kann (vgl. BVerfGE 87, 234, 265).

  • SG Reutlingen, 08.11.2006 - S 12 SO 3629/06

    Sozialhilfe - Anhaltspunkte für eheähnliche Gemeinschaft - einstweiliger

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Ergänzend verweist die Klägerin auf den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Reutlingen vom 08.11.2006 - S 12 SO 3629/06 ER -.

    d) Anders ist auch nicht aufgrund des Beschlusses des SG Reutlingen vom 08.11.2006 - S 12 SO 3629/06 ER - zu entscheiden.

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Hinweis auf Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R -) sei überdies die Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs nicht zulässig (Widerspruchsbescheid vom 08.04.2015).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Denn vorliegend geht es nicht um die Berücksichtigung gesetzlicher Unterhaltsansprüche, sondern um den Einsatz von Vermögen im Sinne von § 90 Abs. 1 SGB XII. Solange das Vermögen des M. in einer den Freibetrag von 3.214,00 EUR (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Nr. 1 b der Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) übersteigenden Höhe vorhanden ist, steht es der Bedürftigkeit der Klägerin Monat für Monat (vgl. insoweit BSG vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R - und Hess. LSG vom 18.09.2006 - L 7 SO 49/06 ER - ; ferner BVerwGE 106, 105 ff.) entgegen.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Anhaltspunkte dafür, dass die Mittel der Kinder der Klägerin nur darlehensweise und im Vorgriff auf eventuelle Sozialhilfeleistungen aufgebracht wurden und deshalb aktuell eine Bedarfslage auf Klägerseite weiterhin bestünde (vgl. insoweit BVerwGE 21, 208, 209; 94, 127 ff und 96, 152, 157; Hess. LSG vom 16.06.2011 - L 9 AS 658/10 B ER - sowie Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, Einl., Rand-Nr. 151), sind weder vorgetragen noch aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens ersichtlich.
  • LSG Hessen, 29.07.2008 - L 7 SO 133/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - getrennt lebende Ehegatten aufgrund stationärer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass wenigstens einer der Partner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft den Willen hat, sich von dem anderen Partner unter Aufgabe der bisherigen Lebensgemeinschaft dauerhaft zu trennen und diesen Willen nach außen erkennbar bekundet (vgl. insoweit BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 12; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 16; LSG Niedersachsen-Bremen, NZS 2010, 112; LSG Berlin-Brandenburg, FEVS 61, 263 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.06.2007 - L 20 B 37/07 SO ER - LSG Schleswig-Holstein vom 29.06.2011 - L 9 SO 25/09 - Hess. LSG vom 29.07.2008 - L 7 SO 133/07 ER - und vom 25.11.2011 - L 7 SO 194/09 - und LSG Baden-Württemberg vom 04.11.2014 - L 7 SO 2290/14 B - ).
  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88

    Scheidungsbegehren eines geschäftsunfähigen Ehegatten

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Dieser besteht nämlich auch dann fort, wenn sich die mögliche Kontaktpflege allein auf Besuche des M. bei der Klägerin im Pflegeheim beschränkt (vgl. BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 12 und BGH, FamRZ 1989, 479).
  • LSG Hessen, 25.11.2011 - L 7 SO 194/09

    Sozialhilfe - keine Hilfe zur Pflege - nicht getrennt lebende Ehegatten aufgrund

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass wenigstens einer der Partner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft den Willen hat, sich von dem anderen Partner unter Aufgabe der bisherigen Lebensgemeinschaft dauerhaft zu trennen und diesen Willen nach außen erkennbar bekundet (vgl. insoweit BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 12; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 16; LSG Niedersachsen-Bremen, NZS 2010, 112; LSG Berlin-Brandenburg, FEVS 61, 263 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.06.2007 - L 20 B 37/07 SO ER - LSG Schleswig-Holstein vom 29.06.2011 - L 9 SO 25/09 - Hess. LSG vom 29.07.2008 - L 7 SO 133/07 ER - und vom 25.11.2011 - L 7 SO 194/09 - und LSG Baden-Württemberg vom 04.11.2014 - L 7 SO 2290/14 B - ).
  • LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14

    Aufhebung für die Vergangenheit, Jahresfrist, Vorverlagern des

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs ist in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage rechtlich nicht zulässig (vgl. BSG SozR 4-3500 § 19 Nr. 4 m.w.N.; ferner Bay. LSG vom 21.11.2014 - L 8 SO 5/14 - und LSG Sachsen-Anhalt vom 12.12.2013 - L 8 SO 37/13 b - ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.06.2011 - L 9 SO 25/09

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Zweifel an Hilfebedürftigkeit -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass wenigstens einer der Partner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft den Willen hat, sich von dem anderen Partner unter Aufgabe der bisherigen Lebensgemeinschaft dauerhaft zu trennen und diesen Willen nach außen erkennbar bekundet (vgl. insoweit BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 12; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 16; LSG Niedersachsen-Bremen, NZS 2010, 112; LSG Berlin-Brandenburg, FEVS 61, 263 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.06.2007 - L 20 B 37/07 SO ER - LSG Schleswig-Holstein vom 29.06.2011 - L 9 SO 25/09 - Hess. LSG vom 29.07.2008 - L 7 SO 133/07 ER - und vom 25.11.2011 - L 7 SO 194/09 - und LSG Baden-Württemberg vom 04.11.2014 - L 7 SO 2290/14 B - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AS 682/06

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - L 20 B 37/07

    Sozialhilfe

  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

  • LSG Hessen, 16.06.2011 - L 9 AS 658/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausnahme von der Einkommensberücksichtigung -

  • LSG Hessen, 18.09.2006 - L 7 SO 49/06

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - PKW ist kein geschützter Hausrat - keine

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - L 8 SO 37/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - nicht

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